Kreisverbände haben nach dem Parteigesetz und der Bundessatzun Satzungshoheit. Das ist ein wertvolles Gut. Spandau würde auch mit diesem Antrag seine Autonomie ohne Not und Grund aufgeben.
Im Übrigen gilt hier auch: Der Vorstand hat keine Sonderrechte in diesem Kreisverband. Will er eine Urabstimmung, hat auch er die geforderten 10 % der stimmberechtigten Mitglieder beizubringen.
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