Der Versuch die 3/4 Mehrheit zu verändern, ist zu unterbinden.
Durch eine 2/3 Mehrheit wird Stück für Stük die Mitgliedermitbestimmung verändert und verringert. Das ist nicht akzeptabel.
Für Satzungsänderungsanträge ist auch in Spandau die Eingangsfrist beizubehalten.
Aber auch die Salvatorische Klausel sollte beim Namen genannt werden.
Sie ist keine Erfindung des Vorstands.
Die salvatorische Klausel hat den Zweck, einen teilweise unwirksamen oder undurchführbaren Vertrag, (...) so weit wie möglich aufrechtzuerhalten. Umgangssprachlich wird „salvatorisch“ auch eine vorbeugende Absicherung genannt.
Sicherheit bietet sie bei innerparteilichen Auseinandersetzungen nicht und fruchtet eher wohl nur vor ordentlichen Gerichten. Wichtig ist aber, dass jede gerichtsfeste rechtswidrige und nachweislich unwirksame Bestimmung aus dieser Satzung durch eine KMVV ersetzt werden muss. Das sollte in der Satzung nicht fehlen.
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