Salvatorische Klauseln in einer Satzung sind unnötig und sinnlos, da es sich hier nicht um einen Vertrag handelt. Wenn Teile der Satzung unwirksam sind oder gar übergeordneten Bestimmungen widersprechen, muss die Satzung schlicht und ergreifend geändert und kann nicht durch eine Generalklausel "geheilt" werden.
Diese Tabelle beschreibt den Status, die Antragstellerin und verschiedene Rahmendaten zum Änderungsantrag
Paragraph: | §11 SCHLUSSBESTIMMUNGEN |
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Antragsteller*in: | Volker Thurner (Berlin-Spandau KV) |
Status: | Behandelt |
Eingereicht: | 12.03.2017, 14:01 |
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