Was die eigentliche Mitgliedschaft bedeutet, wie die Aufnahme geregelt ist und WER vorallem ein Mitglied aufnimmt, muss in dieser Satzung klar festgehalten werden. Das Aufnahmerecht über einen Beitrittsantrag lag und liegt nach dem Parteienrecht und Bundessatzung in der untersten Gliederung einer Partei - somit im Kreisverband Spandau.
Der alte § 4 Rechte und Pflichten der Mitglieder regelt gereits klar alle anderen relevanten Themen.
Diese Tabelle beschreibt den Status, die Antragstellerin und verschiedene Rahmendaten zum Änderungsantrag
Paragraph: | §3 RECHTE UND PFLICHTEN DER MITGLIEDER |
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Antragsteller*in: | Sieglinde Müller |
Status: | Zurückgezogen |
Eingereicht: | 09.03.2017, 14:21 |
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