Die Erhebung und der Einzug von Mitgliedsbeiträgen wird durch die Bestimmungen der Bundes- und Landessatzung sowie durch die gültige Beitrags- und Kassenordnung des Landesverbandes Berlin von Bündnis 90/Die Grünen umfänglich geregelt.
Aus der ursprünglich Antragsformulierung "... bzw. den vom Kreisverband festgesetzten besonderen Betrag ... " geht nicht hervor, auf welcher Grundlage, zu welchem Anlass und in welchem Umfang der Kreisverband die Mitglieder zur Zahlung besonders festgesetzter Beiträge verpflichten können sollte. Die Verpflichtung zur Zahlung besonders festgesetzter Beiträge durch den Kreisverband erscheint darüber hinaus nicht erforderlich.
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