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- Das Bezirksgruppentreffen ist die das ständige Mitgliederversammlung Mitgliedertreffen des Kreisverbandes. Dieses Plenum tagt in der Regel wöchentlich, mindestens aber zweimal im Monat zu festgelegten Zeiten in der Kreisgeschäftsstelle. Es ist beschlussfähig, wenn mindestens 10 % der Mitglieder anwesend sind und entscheidet mit einfacher Mehrheit, wenn nichts anderes in der Satzung bestimmt ist.
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