Ist genauso in der Satzung vom LV geregelt.
Dies nicht "doppelt" zu regeln eröffnet mehr Handlungsmöglichkeiten um schnell zu reagieren, falls die Landessatzung evtl. geändert wird, um zukünftig das Verschicken von bedrucktem Papier zu minimieren.
Paragraph: | §4 DIE KREISMITGLIEDERVOLLVERSAMMLUNG (KMVV) |
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Antragsteller*in: | Christian Rosengart (Berlin-Spandau KV) |
Status: | Zurückgezogen |
Eingereicht: | 21.03.2017, 11:59 |
Ist genauso in der Satzung vom LV geregelt.
Dies nicht "doppelt" zu regeln eröffnet mehr Handlungsmöglichkeiten um schnell zu reagieren, falls die Landessatzung evtl. geändert wird, um zukünftig das Verschicken von bedrucktem Papier zu minimieren.
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