Ein Bezirksgruppentreffen im Monat ist zu wenig. Das kann so nicht in die Satzung.
Das Plenum ist mit 10 % der anwesenden Mitgliedern beschlussfähig. Somit kann es auch mit einfacher Mehrheit Anträge wenn nötig an die KMVV weiterleiten oder Vertagungen beschließen.
Auch ein Vorstandsmitglied hat keine Sonderrechte. Ein Recht auf "Verlangen" ergibt sich weder aus der Satzung noch aus der Funktion des Vorstands. Er/sie hat ganz simpel einen Antrag zu stellen und dem Abstimmungsergebnis des Plenums zu folgen. Das gleiche gilt für die Finanzverantwortlichen.
Im Übrigen habe ich alle Punkte von 6. gestrichen, Der Computer hat das nur teilweise umgesetzt.
Kommentare
Christian Piko:
Nach ParteienG §9 ist eine Mitgliederversammlung definiert als das “höchste beschlussfassende Gremium“.
Somit wäre das Bezirksgruppentreffen einer KMVV gleichwertig.